Gemeinnützige Einrichtungen in Bremen können für ihre Angebote der Familien- und Jugenderholung bei der Stiftung eine Bezuschussung beantragen. Bitte beachten Sie hierbei das Ziel der Daniel-Schnakenberg-Stiftung, Bremer Familien mit geringem Einkommen die Teilnahme an Erholungsmaßnahmen zu ermöglichen. Die Zuschüsse der Stiftung sind also für diese Familien bzw. deren Kinder zu verwenden.
Sowohl für Familienerholung als auch für Kinder- und Jugenderholung gibt zwei unterschiedliche Förderungsmöglichkeiten:
- Pauschalantrag (für Maßnahmen unter 10 Tage)
- Einzelförderung (für Maßnahmen ab 10 Tage)
Pauschalantrag für Maßnahmen unter 10 Tagen
Das Vorgehen ist für Familien- und Jugenderholung gleich.
So beantragen Sie einen Zuschuss
Der Träger der Maßnahme stellt einen formlosen Antrag an die Stiftung: Bitte verwenden Sie hierfür Ihren offiziellen Briefbogen und geben Sie auf einer DIN-A4-Seite folgendes an:
- Wie lange dauert die Freizeit?
- Wohin geht die Reise?
- Wie viele Personen in welchem Alter können teilnehmen?
- Ihre Bankverbindung
Zusätzlich reichen Sie bitte einen vorläufigen Kosten- und Finanzierungsplan ein. Bei den Einnahmen muss ein Eigenanteil der Familien ausgewiesen sein.
Adressat ist die Verwaltung der Daniel-Schnakenberg-Stiftung.
Wie geht es nach dem Antrag weiter?
Der Vorstand der Daniel-Schnakenberg-Stiftung entscheidet in der Regel innerhalb von zwei Wochen über die Höhe des Zuschusses, Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung. Maximal gefördert werden ¼ der Gesamtkosten. Zwei Wochen vor Beginn der Reise wird der Zuschuss auf das von Ihnen im Antrag angegebene Konto überwiesen.
Nach der Erholungsmaßnahme
Umgehend nach Beendigung der Erholungsmaßnahme müssen folgende Unterlagen bei der Verwaltung der Daniel-Schnakenberg-Stiftung eingereicht werden:
- kurzer sachlicher Bericht über die Erholungsmaßnahme
- korrigierter Kosten- und Finanzierungsplan
- Namensliste aller Teilnehmer:innen
Einzelförderung für Maßnahmen ab 10 Tagen
So beantragen Sie einen Zuschuss
Sobald die relevanten Daten für Ihre Familien- oder Jugenderholungsmaßnahme vorliegen, füllen Sie bitte das Formblatt „Mitteilung über die Durchführung einer Erholungsfreizeit“ aus und senden Sie es an die Verwaltung der Daniel-Schnakenberg-Stiftung. Zum Zeitpunkt der Einreichung müssen noch keine Anmeldungen für das Angebot vorliegen.
Weitere Unterlagen:
Für Familienerholung
Sobald sich Familien angemeldet haben, müssen diese das Formblatt „Antrag auf Gewährung eines Zuschusses“ ausgefüllt mit Kopien der Einkommensbelege bei der Stiftung einreichen. Die Familien werden dann schriftlich über die Höhe der gewährten Zuschüsse informiert.
Für Jugenderholung
Im Falle von Jugenderholungsmaßnahmen ermitteln Sie als Träger im Vorfeld die Zuschusshöhe selbst. Die Höhe der vergebenen Zuschüsse sowie die Empfänger:innen übermitteln Sie uns bitte auf dem Formblatt „Antrag auf Zuschüsse aus der Bremer Daniel-Schnakenberg-Stiftung“.
NACH Beendigung der Maßnahme benötigen wir von Ihnen darüber hinaus das ausgefüllte Formblatt „Bestätigung der Durchführung einer Erholungsmaßnahme“. Darin wird verzeichnet, wer tatsächlich wie viele Zuschüsse erhalten hat. Manchmal springen Teilnehmer:innen kurz vor der Freizeit ab, die bereits bewilligten Zuschüsse können an andere Teilnehmer:innen weitergegeben werden, sofern sie die Förderkriterien erfüllen.
Wann erhalte ich als Träger die Zuschüsse?
Die Zuschüsse werden zwei Wochen vor Beginn der Erholungsmaßnahme direkt an Sie als Träger überwiesen.