Bremer Kinder und Jugendliche, die aus Familien mit geringem Einkommen stammen, müssen nicht darauf verzichten, in den Ferien zu verreisen.
Viele Anbieter in der Jugendarbeit (Kirchengemeinden, Jugendverbände, Pfadfindergruppen, Sportvereine und Einrichtungen der Jugendarbeit in Bremen) bieten eine ganze Vielzahl von unterschiedlichen Freizeiten in Deutschland und Europa an. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen von der Bremer Daniel-Schnakenberg-Stiftung gefördert werden. Außerdem fördert die Stiftung Freizeiten und Ausreisen von Hortgruppen, Spielhäusern und Kindertagesstätten.
Somit haben Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, eine schöne Zeit zu verbringen, den Alltag einmal hinter sich zu lassen, neue Freunde kennen zu lernen, und vor allem: viel Spaß mit Gleichaltrigen zu haben.
Ein Zuschuss zu Kinder- und Jugendreisen: Die Fakten
Wer kann einen Zuschuss bekommen?
Alle Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten 17. Lebensjahr, die in der Stadt Bremen wohnen und deren Familien ein geringes Einkommen haben. Der Zuschuss kann auch für Pflegekinder beantragt werden.
Für welche Reisen können Zuschüsse beantragt werden?
Für alle Reisen, die von gemeinnützig anerkannten Trägern angeboten werden und länger als 10 Tage dauern.
Wie oft dürfen Zuschüsse beantragt werden?
Einmal im Jahr.
Zahlt die Schnakenberg-Stiftung die komplette Reise?
Nein, die Förderung beträgt max. 80 % des Gesamtpreises bzw. pro Kind und Tag maximal € 20,00.
Welche Unterlagen müssen beim Reiseveranstalter bzw. bei der Daniel-Schnakenberg-Stiftung eingereicht werden?
Immer ausgefüllt werden muss das Formblatt: Antrag auf Gewährung eines Zuschusses und als Anlage beigefügt werden muss: die Kopie einer aktuellen Verdienstbescheinigung, Kopie des aktuellen (kompletten) Job-Center-Bescheides sowie bei Selbstständigen der Einkommensbescheid des vorletzten Jahres.
Fragen Sie bitte bei Bedarf den Veranstalter nach Zuschüssen aus Mitteln der Daniel-Schnakenberg-Stiftung. Die meisten Anbieter von Ferienfreizeiten berechnen bei der Anmeldung schon die Zuschusshöhe aus und geben diese Informationen dann an die Verwaltung der Daniel-Schnakenberg-Stiftung weiter.
Wer bekommt den Zuschuss?
Der errechnete Zuschuss wird zwei Wochen vor Beginn der Jugendfreizeit direkt an den Veranstalter der Maßnahme überwiesen.