Helfen Sie mit Ihrer Spende



Man muss kein Vermögen haben, um Gutes zu tun

Der Bedarf an Erholungsreisen für bedürftige Bremer Kinder, Jugendliche und Familien ist größer als die zur Verfügung stehenden Mittel. Die Daniel-Schnakenberg-Stiftung ruft deshalb alle Bremer Bürger und Bürgerinnen auf: Helfen Sie mit, das Vermächtnis von Daniel Schnakenberg zu sichern und fortzuführen.

Verschiedene Formen der Beteiligung an der Daniel-Schnakenberg-Stiftung sind möglich: Sie können zum Beispiel eine konkrete Erholungsmaßnahme (mit-)finanzieren. Gern nennen wir Ihnen nähere Einzelheiten, wenn Sie z.B. einen bestimmten Träger oder auch Kinder und Jugendliche aus einem bestimmten Stadtbezirk unterstützen möchten. Und natürlich können Sie auch jederzeit jeden beliebigen Betrag auf das Konto der Daniel-Schnakenberg-Stiftung einzahlen. Ihr Geld fließt in jedem Fall direkt in Erholungsmaßnahmen für Bremer Kinder und Familien.

Oder Sie folgen dem guten Beispiel Daniel Schnakenbergs und spenden einen Teil Ihres Vermögens – zu Lebzeiten oder auch testamentarisch als Hinterlassenschaft.

Setzen Sie die „gute Tradition“ der Hansestädter fort, die sich in guten wie in schlechten Zeiten schon immer gern zusammengeschlossen und für ein allgemeines Wohlergehen der Bremer Bürger eingesetzt haben. Insofern möchten wir mit diesem Aufruf alle Bremer und Bremerinnen ansprechen, ob Privatperson, Firma, Unternehmen, Institution, Verein, ob jung oder alt.

Ihre Spende wird direkt und ohne Abzug dem Stiftungskapital zugeführt und sich dann über Zins und Zinseszins vermehren. Die steigenden Erlöse kommen gezielt der eigenen Stadt und seinen Bewohnern zugute. Bedürftige Bremer Kinder und Familien werden so überprüfbar und auf Dauer die Früchte Ihrer Spende ernten können.

Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne nähere Informationen zur Daniel-Schnakenberg-Stiftung zu: z.B. eine Übersicht über die im letzten Jahr geförderten Maßnahmen (Statistischer Jahresbericht), den Nachweis der Gemeinnützigkeit der Stiftung, die Satzungsgrundsätze der Stiftung, Hinweise zur steuerlichen Bewertung von Spenden und Erbvermögen an Stiftungen im Rahmen der Reform des Stiftungsrechts, das mit dem 1. Januar 2000 in Kraft getreten ist.

Sie können sich mit Ihren Nachfragen aber auch direkt an die Daniel-Schnakenberg-Stiftung wenden. Gaby Benckert gibt Ihnen gerne Auskunft. Sie ist in der Regel von Montag bis Freitag vormittags bis 12 Uhr unter (0421) 330089-11 erreichbar.


Bremer Daniel-Schnakenberg-Stiftung

Nord LB/Girozentrale
DE70 2905 0000 1005 8880 04
BRLADE22XXX

Es kann eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.