Familien, die in Bremen wohnen und nur über ein geringes monatliches Einkommen verfügen, können dennoch gemeinsam mit ihren Kindern einen Urlaub verbringen. Dafür können Sie einen Antrag auf Bezuschussung einer Familienerholungsmaßnahme stellen.
Ein Zuschuss zum Familienurlaub: Die Fakten
Wer kann die Zuschüsse für eine Familienerholung beantragen?
Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind (bis zum vollendeten 17. Lebensjahr), die in der Stadt Bremen wohnen.
Wie lange können wir in Urlaub fahren?
Maximal 21 Tage, eine Mindestaufenthaltsdauer gibt es nicht.
Wo können wir hinfahren?
In gemeinnützige Häuser innerhalb Deutschlands. Eine Übersicht dieser Häuser finden Sie im Katalog „Urlaub mit der Familie“, der von der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) für Familienerholung herausgegeben wird. Auch einige Kirchengemeinden und die Häuser der Familien in Bremen bieten Familienfreizeiten an, die durch die Daniel-Schnakenberg-Stiftung gefördert werden können. Außerdem können Sie Ihren Urlaub im Ferienzentrum Schloss Dankern in Haren/Ems verbringen.
Wo gibt’s den Katalog „Urlaub mit der Familie?“
Bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung, c/o Verband der Kolpinghäuser, Breite Straße 110, 50667 Köln. Um den Katalog zu erhalten, müssen Sie dort einen mit 1,60 Euro frankierten und an Sie selbst adressierten Briefumschlag schicken. Eine Übersicht über die gemeinnützigen Häuser finden Sie aber auch auf der Webseite Urlaub mit der Familie.
Wieviel Geld bekommen wir?
Das ist abhängig vom Familieneinkommen. Der Höchstbetrag liegt jedoch bei 15 Euro pro Tag und Familienmitglied.
Bei der Festlegung des Nettoeinkommens werden bei Alleinerziehenden die Unterhalts- und Betreuungskosten abgezogen. Für Ihre monatliche Miete gilt das nicht: Diese wird pauschal in der Einkommenstabelle berücksichtigt.
Falls eines Ihrer Kinder schon ein eigenes Einkommen hat, aber nicht mit in Urlaub fährt, bleibt dessen Einkommen unberücksichtigt.
Welche Unterlagen müssen bei der Daniel-Schnakenberg-Stiftung eingereicht werden?
- Der ausgefüllte Antrag (hier klicken, um das Formular herunterzuladen. Öffnet sich in einem neuen Tab)
- Ihre Einkommensnachweise (Kopie der aktuellen Verdienstbescheinigung, dem aktuellen (kompletten) Job-Center-Bescheid oder bei Selbstständigen durch den Einkommensbescheid des vorletzten Jahres)
- Kopie einer Buchungsbestätigung einer gemeinnützigen Unterkunft (das heißt: Sie müssen die Unterkunft VOR der Beantragung des Zuschusses buchen).
Was passiert, wenn die Unterlagen eingereicht wurden?
Sie werden per Post oder Mail über die gewährten Zuschüsse informiert. Zwei Wochen vor Reiseantritt wird das Geld direkt an das von Ihnen gebuchte Haus überwiesen. Wann und wie Ihr Eigenanteil zu entrichten ist, klären Sie bitte direkt mit Ihrer Unterkunft.
Wie oft kann ich einen Antrag stellen?
Alle zwei Jahre