Die Corona-Pandemie hat Familien stark belastet. Damit sie wieder Kraft schöpfen können, ermöglicht das Bundesfamilienministerium im Zeitraum 2021 bis einschließlich 2022 einen kostengünstigen Urlaub in einer Familienerholungseinrichtung.
Die Daniel-Schnakenberg-Stiftung unterstützt die Teilnahme von Familien an der Maßnahme „Corona-Auszeit für Familien“, indem sie den Familien zusätzliche Leistungen gewährt: Nachdem Sie eine Reise gebucht haben, können Sie bei der Stiftung einen Fahrtkosten- und Freizeitschuss beantragen.
Allgemeine Informationen zum Programm „Corona-Auszeit für Familien“
Wo und wie kann ich eine Familienzeit buchen?
Auf der Webseite des Verbands der Kolpinghäuser e.V. finden Sie eine Liste mit Einrichtungen, die an diesem Programm teilnehmen. Familien müssen direkt bei den dort aufgeführten Einrichtungen einen maximal einwöchigen Aufenthalt buchen. 90% der Kosten werden übernommen, 10 % des Urlaubs muss selbst finanziert werden. Vorher gebuchte Reisen werden nicht bezuschusst.
Wo kann ich mich über die Familienfreizeiten informieren?
Informationen zu „Corona-Auszeit für Familien“ gibt es auf der Webseite des Bundesfamilienminsteriums (Link).
Zudem berät der Verbands der Kolpinghäuser e.V. kostenfrei zu diesem Programm. Sie erreichen die Kolpinghäuser per Mail oder auch telefonisch unter der Nummer 0800 866 11 59 (Die gebührenfreie Hotline ist zu folgenden Zeiten erreichbar: Mo-Fr 9:00-13:00 und 14:00-19:00 (Mi nachmittags nur 17:00 Uhr) sowie Sa 10:00-15:00 Uhr.
Zusätzliche Leistungen der Daniel-Schnakenberg-Stiftung
Welche Leistungen erhalte ich nach meiner Buchung ZUSÄTZLICH von der Daniel-Schnakenberg-Stiftung?
Die Bremer Daniel-Schnakenberg-Stiftung bietet folgende Leistungen für Ihre „Corona-Auszeit“:
- Übernahme von Fahrtkosten zur gebuchten Familienerholungsstätte in Höhe von 30 Cent pro Kilometer.
- 8 Euro pro Tag und Kind (0 Jahre bis zum vollendeten 17. Lebensjahr).
Wie stelle ich einen Antrag bei der Daniel-Schnakenberg-Stiftung?
Eine Antragstellung ist ab dem 23.09.2021 möglich. Bitte legen Sie mit Ihrem Antrag auf Fahrtkostenübernahme und Urlaubspauschale die Buchungsbestätigung der Familienerholungsstätte bei. Die Auszahlung der Gelder erfolgt nach Ankunft in der Familienerholungsstätte. Das Antragsformular können Sie hier herunterladen.
Infomaterial zum Download
Die senatorische Behörde für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen hat in verschiedenen Sprachen Informationen zum Programm „Corona-Auszeit für Familien“ erstellt, die Sie hier herunterladen können:
- Elterninformation auf Deutsch (einfache Sprache)
- Elterninformation auf Englisch
- Elterninformation auf Arabisch
Das Bundesfamilienministeriums hat einen offiziellen Flyer zum Programm herausgegeben:
Auch der Verband für Kolpinghäuser e.V. hat ein Papier mit Antworten auf häufig gestellte Fragen zur „Corona-Auszeit für Familien“ erstellt.